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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 17 R 789/09   

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https://dejure.org/2011,13951
LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 17 R 789/09 (https://dejure.org/2011,13951)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.04.2011 - L 17 R 789/09 (https://dejure.org/2011,13951)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. April 2011 - L 17 R 789/09 (https://dejure.org/2011,13951)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 24 Abs 1 SGB 4, § 25 Abs 1 S 2 SGB 4
    Nachversicherungspflicht in der Sozialversicherung: Verjährung eines Anspruchs auf Säumniszuschläge bei unterlassener Nachversicherung durch einen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn; Verwirkung eines Anspruchs auf Säumniszuschläge durch Nichterhebung gegenüber einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 17 R 789/09
    Sie sind ein Druckmittel zur Sicherstellung eines geordneten Verwaltungsablaufs und der Beschaffung der hierfür benötigten Finanzmittel (vgl. Urteil des BSG vom 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R - m. w. N.).

    Gleiches gilt für die im Nachversicherungsverfahren anfallenden Säumniszuschläge (vgl. BSG in SozR 4 - 2600 § 186 Nr. 1 und Urteil des BSG vom 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R -, zitiert nach juris).

    Die Fälligkeit der Beiträge zur Nachversicherung richtet sich gemäß § 23 Abs. 4 SGB IV nach § 184 Abs. 1 Satz 1 SGB VI (§ 184 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB IV ist erst mit Wirkung vom 01. Januar 2008 eingefügt und gilt nicht rückwirkend, vgl. Urteil des BSG vom 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R -).

    Dies ist hier nicht geschehen (vgl. zu alle dem das Urteil des BSG vom 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R -).

    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung für zurückliegende Zeiten anerkannt (vgl. Urteil des BSG vom 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R - m. w. N.).

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten), an das strenge Anforderungen zu stellen sind, darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. Urteil des BSG vom 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R - m. w. N.).

    An der Anwendbarkeit der Grundsätze der Verwirkung auch auf Säumniszuschläge hat das BSG in seinem Urteil vom 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R - keine grundlegenden Zweifel geäußert.

    Wie das BSG in seiner Entscheidung vom 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R - dazu ausdrücklich ausgeführt hat, sind die Beteiligten als Träger öffentlicher Verwaltung gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz an das Prinzip der Rechtmäßigkeit der Verwaltung gebunden.

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 17 R 789/09
    Der bedingte Vorsatz liegt jedoch schon dann vor, wenn der Beitragsschuldner seine Beitragspflicht nur für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (vgl. BSG in SozR 3 - 2400 § 25 Nr. 7).

    Steht - wie hier - fest, dass der Schuldner zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der kurzen Verjährungsfrist Kenntnis von der Beitragspflicht hatte und die Zahlung nicht sichergestellt hat, obwohl er hierzu in der Lage war, indiziert dies den im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV erforderlichen Vorsatz (so BSG in SozR 3 - 2400 § 25 Nr. 7 und SozR 4 - 2400 § 25 Nr. 2).

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 5/91

    Sozialversicherung - Verjährung - Nebenleistungen - Vorsätzliche Vorenthaltung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 17 R 789/09
    Dies gilt auch für die auf die Nachversicherungsbeiträge entfallenden Nebenforderungen wie Säumniszuschläge (vgl. BSG in SozR 3 - 2400 § 25 Nr. 4).

    Einer vorsätzlichen Vorenthaltung auch der Nebenforderung bedarf es hingegen nicht (BSG in SozR 3 - 2400 § 25 Nr. 4 und SozR 4 - 2400 § 25 Nr. 2).

  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 17 R 789/09
    Ein Vertrauen auf die Beibehaltung einer als rechtswidrig erkannten Verwaltungspraxis verdient im Verhältnis zwischen Behörden regelmäßig keinen Vertrauensschutz (vgl. BVerwGE 23; 27, 215; 60, 208).
  • BVerwG, 20.06.1967 - V C 175.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 17 R 789/09
    Ein Vertrauen auf die Beibehaltung einer als rechtswidrig erkannten Verwaltungspraxis verdient im Verhältnis zwischen Behörden regelmäßig keinen Vertrauensschutz (vgl. BVerwGE 23; 27, 215; 60, 208).
  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 17 R 789/09
    Zur Begründung führt sie aus, zur Frage der Verjährung des Säumniszuschlages auf Nachversicherungsbeiträge sei seit dem BSG-Urteil vom 17. April 2008 - B 13 R 123/07 R - klargestellt, dass zunächst unter Beachtung des § 24 Abs. 2 SGB IV zu beurteilen sei, ob ein Anspruch auf einen Säumniszuschlag bestehe.
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 28/03 R

    Nachversicherung - Nachversicherungsbeitrag - Fälligkeit - Aufschubgründe -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 17 R 789/09
    Säumniszuschläge in Nachversicherungsfällen sind auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts zu entrichten (vgl. BSG in SozR 4 - 2400 § 24 Nr. 2 und SozR 4 - 2400 § 25 Nr. 2).
  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R

    Aufschub der Fälligkeit von Nachversicherungsbeiträgen - Jahresfrist -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 17 R 789/09
    Gleiches gilt für die im Nachversicherungsverfahren anfallenden Säumniszuschläge (vgl. BSG in SozR 4 - 2600 § 186 Nr. 1 und Urteil des BSG vom 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88

    Wahlrecht - Nachversicherter - Versicherungseinrichtung - Errichtung - Zeitliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 17 R 789/09
    Der für die Nachversicherung zuständige Rentenversicherungsträger ist berechtigt, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die Nachentrichtung der Beiträge durch Verwaltungsakt einzufordern (vgl. BSG in SozR 2400 § 124 Nr. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2007 - L 4 R 2218/05

    Verjährung von Beitragsforderungen, 30-jährige Verjährungsfrist, vorsätzliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 17 R 789/09
    Am 03. März 2008 hat der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. November 2007 - L 4 R 2218/05 - hinsichtlich der für T S erhobenen Säumniszuschläge die Einrede der Verjährung erhoben.
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